Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge. Sie sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die
anfallende Dienstleistung trägt.
Sprich, wer bestellt, der bezahlt.
Wann kommt das Bestellerprinzip?
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches das Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, wurde am 27. März 2015 verabschiedet. Inkraft tritt das Gesetz zu 01. Juni
2015.
Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?
Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben
werden.
Darum sind wir der richtige Partner für Sie!
Unser Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz - mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle
Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.