Infos zum Bestellerprinzip

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für Vermietungsverträge. Sie sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt.

Sprich, wer bestellt, der bezahlt.


Wann kommt das Bestellerprinzip?

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches das Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, wurde am 27. März 2015 verabschiedet. Inkraft tritt das Gesetz zu 01. Juni 2015.


Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.


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Unser Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz - mit Erfolg. Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.